Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit
Kurzarbeit Null verringert Urlaubsanspruch Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Urlaubsberechnung In vielen Unternehmen wurde in der Pandemie Kurzarbeit geleistet. Häufig sind einzelne Arbeitstage dabei vollständig ausgefallen. Nach einer Entscheidung des BAG muss das bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.