Familienrecht

Familienrecht Monheim Petra König

Familienrecht in Monheim

Auch das Familienrecht mit seinen zahlreichen Facetten stellt einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt meiner anwaltlichen Praxis dar. Gerne bin ich Ihnen als Rechtsanwältin in Monheim für Familienrecht behilflich, um mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu erreichen. Hierunter fallen unter anderem die Berechnung von Trennungs- und Geschiedenenunterhalt sowie im Falle von gemeinsamen Kindern auch des Kindesunterhaltes.

Voraussetzungen einer Ehescheidung

Ich erörtere weiterhin mit Ihnen die Voraussetzungen einer Ehescheidung unter Berücksichtigung einer erforderlichen Trennungszeit; insbesondere informiere ich Sie zu Ihren Fragen, wann das Trennungsjahr beginnt, wie eine Trennung vollzogen werden kann und ob eine Trennung auch innerhalb der Ehewohnung als Scheidungsvoraussetzung ausreichend ist. Weiterhin werden die anfallenden Kosten für eine Ehescheidung besprochen. Da im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung diese auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden kann, informiere ich Sie über die besonderen Voraussetzungen hierfür, so dass im Ergebnis eine erhebliche Kostenersparnis damit einhergehen kann.

Voraussetzungen einer etwaigen Unterhaltspflicht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Unterhaltsrecht. Im Rahmen des Ehegattenunterhaltes erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhaltszahlungen zustehen bzw. geschuldet werden. Gleiches gilt für den nachehelichen Unterhalt.

Ebenfalls überprüfe ich die Voraussetzungen einer etwaigen Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter Berücksichtigung der bestehenden Einkommensverhältnisse und der Düsseldorfer Tabelle.

Zugewinnausgleich

Ein weiterer, relevanter Bereich im Familienrecht ist die Erörterung des Zugewinnausgleichs, der ebenfalls in der Regel durchzuführen ist.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist ebenfalls der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Hier berate ich Sie als Rechtsanwältin aus Monheim über die Voraussetzungen bzw. ob und unter welchen Möglichkeiten ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches gegeben ist.

Hausrat

Weiterhin erörtere ich mit Ihnen, wie bei einer Trennung der Ehegatten der Hausrat aufzuteilen ist, wer von den Eheleuten in der Ehewohnung wohnen bleiben kann und welche besonderen Regelungen im Rahmen einer Mietwohnung mit dem Vermieter zu treffen sind.

Sorge- und Umgangsrecht

Weiterhin informiere ich Sie über das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, d.h. wann z.B. ein alleiniges Sorgerecht in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen eingemeinsames Sorgerecht bestehen bleibt. Ebenfalls erläutere ich Ihnen, wie das Umgangsrecht und auch das Besuchsrecht mit dem Kind gehandhabt wird und welchen Personen dieses zusteht.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin für Scheidungsangelegenheiten in Monheim kann ich Ihnen ebenfalls aufzeigen, welche möglichen Vorkehrungen zu treffen sind, um Streitigkeiten in schlechten Zeiten zu vermeiden. Diese Möglichkeit ergibt sich insbesondere durch die Schließung eines Ehevertrages, der sowohl vor als auch noch während der Ehezeit  geschlossen werden kann und der u.a. Regelungen zum Güterstand oder sonstige mögliche Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehe und Scheidung enthalten sollte. Sofern sich die Eheleute bereits getrennt haben oder eine Trennung unmittelbar bevorsteht, informiere ich Sie als Rechtsanwältin in Monheim  ebenfalls über den Sinn und möglichen Inhalt einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die bei einer finanziellen Auseinandersetzung Ihrer Ehe unter Umständen  langwierige Prozessverfahren vermeiden kann. Sprechen Sie mich hierauf gerne an.

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