Rechtsanwaltskosten
Auch über die entstehenden Rechtsanwaltskosten im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin in Monheim informiere ich Sie eingehend. Rechtsanwälte rechnen ihre Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dabei richtet sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem zugrundeliegenden Streitwert oder dem sogenannten Gegenstandswert, der sich aus dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten ergibt. Darüber hinaus ist alternativ auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder eines Pauschalhonorars möglich, was unter Umständen für den Mandanten einen finanziellen Vorteil bringen kann, da er nur den tatsächlichen Aufwand des Anwalts bezahlt, der dem Mandanten gegenüber nachgewiesen werden muss.
Sofern Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in einer bestimmten Rechtsangelegenheit informieren wollen und darüber hinaus noch „Verbraucher“ sind, haben Sie auch die Möglichkeit, eine sogenannte Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird Ihnen eine Gebühr von max. EUR 190.- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet, so dass Sie eine feste Kostenkalkulation als Grundlage haben.
Sie suchen eine Rechtsanwältin mit Kompetenz, für die Kostentransparenz eine Selbstverständlichkeit ist? Dann rufen Sie mich gerne an.