Rechtsanwaltskosten

Auch über die entstehenden Rechtsanwaltskosten im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin in Monheim informiere ich Sie eingehend. Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert oder dem sogenannten Gegenstandswert. Darüber hinaus ist alternativ auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder eines Pauschalhonorars möglich, was unter Umständen für den Mandanten einen Vorteil bringt, da er nur den tatsächlichen Aufwand bezahlt, der dem Mandanten gegenüber nachgewiesen werden muss.

Sofern Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in einer bestimmten Rechtsangelegenheit informieren wollen und darüber hinaus noch „Verbraucher“ sind, haben Sie auch die Möglichkeit, eine sogenannte Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird Ihnen eine Gebühr von max. EUR 190.- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet, so dass Sie eine feste Kostenkalkulation als Grundlage haben.